Fernbleiben vom Unterricht (Absentismus)

  • Im Falle einer Erkrankung oder einem Fernbleiben vom Unterricht aus besonderem Grund ist ein Kind bis 8.00 Uhr über IServ abzumelden: meldung@gs-rethen.eu.
  • Sollte eine Abmeldung über IServ nicht möglich sein, kann das Kind von 7.30 Uhr bis 8.00 Uhr auch telefonisch im Sekretariat abgemeldet werden: 05102-24510 .
  • Bei Wiedererscheinen des Kindes ist zudem eine schriftliche Mitteilung an die Klassenlehrkraft notwendig (beispielsweise über den Schulplaner).
  • Bei Erkrankungen über einen längeren Zeitraum (mehr als eine Woche) sollte eine ärztliche Bescheinigungeingefordert werden. Die Eltern informieren sich zudem über versäumte Unterrichtsinhalte, Hausaufgaben u. ä.
  • Bei auffällig häufigem Fehlen eines Kindes wird zuerst von der Klassenlehrkraft das Gespräch mit den Eltern gesucht. Die Erziehungsberechtigten können zukünftig um ein ärztliches Attest gebeten werden. Diese Maßnahme erfolgt in Absprache mit der Schulleitung. Die Kosten für das Attest und die Arztbesuche tragen die Erziehungsberechtigten.
  • Bei unentschuldigtem Fehlen erkundigt sich die Klassenlehrkraft telefonisch nach dem Verbleib des Kindes. Ist dies nicht möglich und der Aufenthaltsort des Kindes weiter unklar, wird die Polizei eingeschaltet.