Umgang mit Beschwerden

Folgende Grundsätze sollen gelten:

  • Beschwerden werden immer ernst genommen.
  • Beschwerden werden möglichst zeitnah, d.h. innerhalb von fünf Werktagen bearbeitet.
  • Beschwerden sollen im Rahmen eines ziel- und ergebnisorientierten Gespräches, das sachlich geführt wird, gelöst werden.
  • An dem Gespräch nehmen die Kontrahenten sowie – je nach Schwere des Konfliktes – die unten genannten Ansprechpartner teil.
  • Über das Gespräch wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt (Ausnahme: Beschwerden zwischen Schülern)
  • Falls die Beschwerde nicht in Form eines Gespräches bearbeitet werden kann, erfolgt eine schriftliche Darstellung.

Für die Beschwerden gelten folgende Ansprechpartner (in unten festgelegter Reihenfolge):

1. Schüler
2. Eltern
3. Kollegium