Unterrichtsausfall

Aus folgenden Gründen kann  der Unterricht ausfallen und muss dann vertreten werden:

  • plötzliche und kurzfristige Erkrankungen 
  • längerfristige Krankheit 
  • unterrichtsbedingte Abwesenheit (z.B. Klassenausflug, Klassenfahrt) 
  • Abordnung durch die Landesschulbehörde zu dienstlichen Verpflichtungen 
  • Unterrichtsbefreiung aus persönlichen Gründen 
  • Ausgleich von Überstunden

Ziel ist es, den Vertretungsunterricht pädagogisch sinnvoll zu gestalten und möglichst keinen Unterricht ausfallen zu lassen. Eine verantwortungsvolle Kooperation aller Lehrkräfte ist dabei unerlässlich.

Zur Beachtung

Jede Vertretungsmaßnahme muss flexibel gehandhabt und der jeweiligen Situation angepasst werden.

Eine Benachteiligung einzelner Klassen muss vermieden werden (dies bezieht sich auf Ausfälle größeren Umfangs).