“ Die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ist das übergreifende Ziel frühkindlicher Betreuung,Bildung, und Erziehung.“ (Zitat aus dem niedersächsischen Bildungs-und Erziehungsplan).
Damit Bildungsprozesse gelingen, müssen vorschulische Einrichtungen und Grundschulen ihre Arbeit aufeinander abstimmen.
Die Zusammenarbeit ist festgeschrieben im niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder, im Orientierungsplan für Bildung und Erziehung und im Grunderlass vom 03.02.2004.
Zwischen den Kooperationspartnern, bestehend aus
wurde am 13.10.2005 der Kooperationsvertrag geschlossen. Er bedarf ständiger Überprüfung und Aktualisierung.