Beratung

Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer

Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sind grundsätzlich erste Beratungsinstanz. Sie sind zuständig und verantwortlich für die Beratung ihrer Schülerinnen/Schüler und für die Bearbeitung pädagogischer Probleme in der Klasse. Ist eine angemessene klasseninterne Lösung eines Problems nicht möglich, beziehen die Klassenlehrkräfte die Beratungslehrerin ein. Insbesondere nehmen die Klassenlehrer/innen folgende Beratungstätigkeiten wahr:

Individuelle Beratung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern bei Leistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten
Schullaufbahnberatung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern (z.B. Versetzung, freiwillige Wiederholung oder Überspringen einer Klassenstufe, Übergang in weiterführende Schulen)
Information der Fachlehrerinnen und Fachlehrer über mögliche Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten bzw. Leistungsschwächen zwecks Koordination des Beratungsverfahrens
Zusammenarbeit mit der Klassenelternvertretung
Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen in Bezug auf einzelne Kinder (z.B. Hort, Ergotherapeuten)
Klassenbezogene Zusammenarbeit mit der Schulleitung

Fachlehrerinnen und Fachlehrer

Die Fachlehrkräfte sind ebenso wie die Klassenlehrerkräfte in den normalen Beratungsprozess eingebunden und nehmen ihre Beratungstätigkeit gegenüber den Schülerinnen und Schülern ihrer Lerngruppen und deren Eltern selbstständig wahr. Können sie davon ausgehen, dass Verhaltensauffälligkeiten bzw. Leistungsschwäche einzelner Kinder oder einer Schülergruppe nicht nur den eigenen Unterricht betreffen, so nehmen sie Kontakt zur Klassenleitung auf und stimmen das weitere Beratungsverfahren ab.

Schulleitung

Die Schulleitung arbeitet mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern, den Fachlehrkräften und der Beratungslehrerin hinsichtlich der Beratung im Einzelfall eng zusammen.

Hinzu kommen spezifische Beratungstätigkeiten der Schulleitung wie z.B. Klassenbildung, Dienstbesprechungen und Konferenzen, Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen, Einzelberatung von Kolleginnen und Kollegen, Eltern, Schülerinnen und Schülern.

Einzelfallhilfe

Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften bei individuellen Lern-, Leistungs- und/oder Verhaltensproblemen sowie bei sozialen Konflikten in der Schule.

Förderung einzelner Schulkinder oder Schülergruppen

beispielsweise durch Übungen zur Förderung sozialer Kompetenz
oder Übungen zur Förderung von Konzentrationsfähigkeit

Mitwirkung in der Schule

Mitarbeit in Arbeitsgruppen (z.B. Fördern und Fordern, Mediation)
Mitwirkung bei schulinterner Lehrerfortbildung

Kontakt zu außerschulischen Einrichtungen

Schulpsychologie, Erziehungsberatungsstelle, Ergotherapie, Kindergarten, Hort, Jugendamt, Kinderpsychologen